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EU-DSGVO

Die EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) vereinheitlicht die Datenschutzregelungen innerhalb der Europäischen Union.

Dadurch soll nicht nur intern mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, sondern auch die Wahrnehmung der Datenschutzrechte gegenüber von außen kommenden Providern verbessert werden.

Im Vordergrund steht dabei das Interesse des Internet-Nutzers, der bei seinen Online-Aktivitäten Daten hinterlässt. Den Verantwortlichen, die solche Daten aufnehmen, speichern und bearbeiten, werden mehr Verpflichtungen auferlegt.

EU-Datenschutz-Grundverordnung - Aufbau und Funktionsweise

Die EU-DSGVO ist bereits am 24.05.2016 in Kraft getreten und ersetzt die bis dahin innerhalb der Europäischen Union erlassenen Richtlinien zum gemeinsamen Datenschutz zunächst insoweit, als sie eine Rechtsgrundlage für notwendige Rechtsanpassungen gibt.

Erst ab dem 25.05.2018 wird der Inhalt der Verordnung in den Ländern der Europäischen Union rechtlich vollständig durchsetzbar. Privatpersonen und Firmen, die persönliche Daten sammeln und verarbeiten, haben auf diese Weise etwas Zeit bekommen, sich auf die neuen Regeln einzustellen.

Die EU-DSGVO regelt erstmals die Datenmobilität und das „Recht auf Vergessen“ gesetzlich. Eine wichtige Neuregelung betrifft die Einwilligung in die Datenbearbeitung durch Jugendliche, die mit Wirksamwerden der Neuregelung erst ab 16 Jahren erfolgen kann.

Zu den Neuregelungen, die Nutzern von Online-Diensten zugutekommen sollen, gehören vereinfacht durchsetzbare Auskunftsansprüche und der Anspruch auf Löschung von Daten, der das Recht darauf, vergessen zu werden, erstmals gesetzlich sichert. Der Nutzer kann darüber hinaus eine Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten erreichen.

Die Datenportalität, dank derer ein Nutzer verlangen kann, dass seine Daten vom Verantwortlichen an eine andere Stelle übermittelt werden, ist eine weitere, wichtige Neuerung, durch die die Sachherrschaft des Internet-Nutzers über von ihm zur Verfügung gestellte Daten weiter gestärkt wird.

Regelungen über die Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung, Geltung bei EU-übergreifenden Geschäftsbeziehungen runden den Gestaltungsbereich ab. Schließlich enthält die EU-DSGVO neue, verschärfte Bestimmungen für Aufsicht und Sanktionierung von Verstößen. Die Bußgeldvorschriften werden verschärft.

Was bedeutet die EU-DSGVO für die Unternehmen?

Unternehmen müssen sich bis zur allgemeinen Wirksamkeit der neuen Normen darum bemühen, ihren Datenschutz den teilweise geänderten Anforderungen anzupassen. Die Vorgaben für rechtskräftige Einwilligungen haben sich geändert und es ist mit mehr Anfragen und Anträgen hinsichtlich der gespeicherten und verarbeiteten Daten zu rechnen.

Hinsichtlich der Einwilligung in Datenspeicherung und Datenverarbeitung müssen Unternehmen zukünftig beachten, dass nur eine willentliche Handlung des Einwilligenden zum gewünschten Ergebnis führt.

Stillschweigende Einwilligungen oder einfaches Ankreuzen einer Option bei Abschluss eines Onlinevertrages reichen nicht mehr. Für die datenschutzrechtliche Einwilligung nach EU-DSGVO wird ab Mai 2018 das Einrichten eines eigenständigen Buttons notwendig sein.

Der Nutzer muss zunächst umfassend über die Datenschutzmaßnahmen und die Zwecke, zu denen Daten verwendet werden sollen, informiert werden. Dann muss er ausdrücklich, am besten durch das Betätigen des nur dafür vorgesehenen Buttons, seine Einwilligung geben.

Was bedeutet die EU-DSGVO für die Nutzer?

Für den Verbraucher als Nutzer ergeben sich durch die Einführung der EU-DSGVO Vorteile, da er mehr Einfluss auf seine im Rahmen von Internetaktivitäten zur Verfügung gestellten Daten hat. Vereinfachte Kontrollnachfrage und die Möglichkeit, regulär eine Datenlöschung zu beantragen, dienen Verbraucherinteressen.

EU-DSGVO - Definition & Erklärung - Zusammenfassung

Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag EU-DSGVO sollte man sich folgende Punkte merken:

  • Die EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) vereinheitlicht die Datenschutzregelungen innerhalb der Europäischen Union.
  • Die EU-DSGVO ist bereits am 24.05.2016 in Kraft getreten und ersetzt die bis dahin innerhalb der Europäischen Union erlassenen Richtlinien zum gemeinsamen Datenschutz zunächst insoweit, als sie eine Rechtsgrundlage für notwendige Rechtsanpassungen gibt.
  • Die EU-DSGVO regelt erstmals die Datenmobilität und das „Recht auf Vergessen“ gesetzlich.