Datenschutz
Datenschutz ist ein Begriff, der verschiedene Bedeutungen haben kann. Er dient entweder dem Schutz von Daten vor Verlust, Veränderung oder Beschädigung oder er schützt das menschliche Individuum davor, durch uneingeschränkte Datenerhebung und –verarbeitung berechenbar und angreifbar gemacht zu werden.
Erhebliche gesellschaftliche Bedeutung hat seit den 1970er Jahren der Datenschutz als Schutz des Menschen vor unkontrollierter Datenerhebung gewonnen.
Das Bild des „gläsernen Menschen“, der nicht nur von staatlichen Stellen, sondern auch von der privaten Wirtschaft nach Belieben ausgeforscht und beeinflusst werden kann, schreckte die Bürger auf und führte zu mehr Achtsamkeit im Datenverkehr.
Persönliche Daten, die bei Behördengängen, Einkäufen oder beim Surfen im Internet angegeben werden, lassen bei zielgerichteter Auswertung viel über den Verwender erfahren
Datenschutz in Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht führte in seiner Rechtsprechung den Grundsatz der „informationellen Selbstbestimmung“ des Einzelnen ein. Die „informationelle Selbstbestimmung“ ist im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, wird aber als eigenes, aus dem Bereich der Persönlichkeitsrechte hervorgegangenes Grundrecht behandelt. Die Würde des Menschen und das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen sind im deutschen Grundgesetz besonders geschützt.
In die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen darf nur dann eingegriffen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt, wenn ohne gesetzliche Ermächtigung oder persönliche Zustimmung des Betroffenen Daten erhoben, bearbeitet oder weitergegeben werden. Das aktuelle Datenschutzrecht in Deutschland ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgesetze der Bundesländer geregelt.
Spezielle Vorschriften über den Datenschutz sind auch im Telemediengesetz, dem Gesetz über Datenverarbeitung bei der Polizei und dem Sozialgesetzbuch zu finden. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften gelten für öffentliche Stellen und für private Datenverwender und –bearbeiter.
Datenschutz in der Wirtschaft
Sparsamkeit bei der Datenerhebung, Einhaltung von strengen Richtlinien bei der Bewertung der Erforderlichkeit von Daten und Gewährleistung der Datensicherheit gehören zu den wesentlichen Inhalten des Datenschutzrechts. Schutzbedürftig im Sinne des Datenschutzrechts sind alle Daten, die Rückschlüsse auf Personen zulassen. Firmen- und Geschäftsdaten sind von den gesetzlichen Datenschutzregelungen nicht betroffen.
Firmen und IT-Dienstleister kommen auf unterschiedlichen Ebenen ihrer Tätigkeit mit persönlichen Daten und damit auch mit den Datenschutzregelungen in Berührung. Die Vorschriften des Datenschutzes müssen beim Umgang mit sensiblen Kundendaten, beispielsweise Kontendaten oder Adressdaten, ebenso wie beim Umgang mit Daten von Geschäftspartnern und Mitarbeitern beachtet werden.
Im Zuge einer Stellenausschreibung werden beispielsweise persönliche Daten von Bewerbern vorübergehend gespeichert, die unmittelbar nach Beendigung des Vorgangs wieder gelöscht werden müssen. Ist die Stelle besetzt, besteht keine Rechtsgrundlage mehr dafür, persönlichen Daten von nicht berücksichtigten Bewerbern weiter zu speichern oder zu verarbeiten.
Datenschutz Beispiel
Der Erforderlichkeitsmaßstab bestimmt, dass Daten nur in dem Umfang aufgenommen und verarbeitet werden dürfen, wie sie für die Abwicklung eines Vorgangs benötigt werden.
Zur Abwicklung eines Versandgeschäfts muss die Adresse des Bestellers an den Zustelldienst weitergegeben werden. Dort muss allerdings klargestellt werden, dass die Adressdaten nur für diesen einen Vorgang benutzt werden dürfen.
Nach Zustellung sind die Daten sofort zu löschen. Zur Vereinfachung können sich Unternehmer vom Betroffenen die Zustimmung zur Datenerhebung und –verarbeitung einholen. Die Zustimmung gilt, wie eine gesetzliche Bestimmung, als Ermächtigung, die allerdings auch zurückgenommen werden kann.
Die durch eigenhändige Unterschrift erteilte Zustimmung des Betroffenen ist nur dann wirksam, wenn dieser zuvor ausführlich über Art und Umfang der Datenerhebung und über die vorgesehene Verwendung der Daten informiert worden ist.
Datenschutz - Definition & Erklärung - Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit dem Lexikoneintrag Datenschutz sollte man sich folgende Punkte merken:
- Datenschutz ist ein Begriff, der verschiedene Bedeutungen haben kann. Er dient entweder dem Schutz von Daten vor Verlust, Veränderung oder Beschädigung oder er schützt das menschliche Individuum davor, durch uneingeschränkte Datenerhebung und –verarbeitung berechenbar und angreifbar gemacht zu werden.
- Erhebliche gesellschaftliche Bedeutung hat seit den 1970er Jahren der Datenschutz als Schutz des Menschen vor unkontrollierter Datenerhebung gewonnen.
- Spezielle Vorschriften über den Datenschutz sind auch im Telemediengesetz, dem Gesetz über Datenverarbeitung bei der Polizei und dem Sozialgesetzbuch zu finden.