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BAföG - BAföG-Förderung

Die Abkürzung BAföG leitet sich von dem Wort Bundesausbildungsförderungsgesetz ab und ermöglicht seit 1971 jungen Menschen weitere Bildungschancen nutzen zu können.

Das bedeutet, dass junge Menschen die Möglichkeit erlangen, unabhängig von der finanziellen Situation der Familie, ihrer Ausbildung nachgehen zu können.

Nach Abschluss der Ausbildung bzw. des Studiums muss der Azubi/Student die Bafög-Förderung in bestimmten Raten an den Staat zurückzahlen. Das fällt je nach Einstiegsgehalt im ersten Beruf höher oder niedriger aus.

Was ist BAföG? – und welche Bafög-Arten gibt es?

Häufig hört man das Wort BAföG, wenn man sich für ein Studium oder eine Schullaufbahn entscheidet. BAföG soll Studierende und Schüler finanziell unterstützen. Doch wer oder was ist eigentlich genau BAföG und welche Arten der Förderung gibt es?

Das Bafög befasst sich mit drei Förderungsarten. Diese sind in § 17 BAföG geregelt. Je nach Anlass kann das Beziehen von Förderungen durch das BAföG als zu Zuschuss mit Staatsdarlehen, als Vollzuschuss oder als verzinsliches Bankdarlehen gesehen werden.

Bei einem Vollzuschuss muss die Summe der Förderung durch das BAföG nicht zurückgezahlt werden. Im Regelfall wird laut §17 Abs. 1 BAföG von einer Kombination mit einem Staatsdarlehenanteil ausgegangen, der meist bei Studierenden eintritt.

Bei der Berechnung der Förderungen werden die eigenen Einkünfte mit einbezogen. Was allerdings keine Einkünfte im Sinne des Bafögs sind, ist z.B. das Wohngeld oder Kindergeld.

Bafög beantragen – BAföG-Förderung

Da die Bafög-Förderung erst ab dem Antragsmonat gezahlt wird und nicht rückwirkend, sollte man den Antrag rechtzeitig stellen. Der beste Zeitraum zum Beantragen wäre, nach der Bekanntgabe des Ausbildungs-oder Studienplatzes.

Zu diesem Zeitpunkt müssen nicht alle Unterlagen bei der Beantragung vorliegen. Erforderliche Unterlagen können auch nachgereicht werden. Dabei ist aber zu beachten, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Es sollte sich keine Zeit beim Nachreichen der Unterlagen gelassen werden.

Welches Amt für die Beantragung zuständig ist, ist von der Art der Förderung abhängig. Für das Studierenden-Bafög ist meist das Studentenwerk zuständig, das auch die Immatrikulationsbescheinigungen ausstellt. Anders gilt es bei der Überlegung eines Auslandsstudiums. Hier gelten andere Regelungen. Für Informationen stehen die BAfäG-Ämter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Für die Beantragungen von Bafög im Zusammenhang mit Abendgymnasien, Akademien und Kollegs, so muss der der Antrag beim Bafög-Amt der am Ort liegenden Ausbildungsstätte abgegeben werden.

Des Weiteren ist für das Schüler-Bafög das BAföG-Amt am ständigen Wohnsitz der Eltern zuständig.

Folgeantrag für die BAföG-Förderung

Meist beträgt der Bewilligungszeitraum 12 Monate. Daher ist es notwendig, die Förderung immer neu zu beantragen. Hierfür ist es notwendig, vor dem Ablauf Bewilligungszeitraums rechtzeitig einen Folgeantrag zu stellen, damit Unterbrechungen der Förderung vermieden werden können. Es wird empfohlen, einen Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einzureichen.

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